Der Wettbewerb steht allen Weinen aus dem Anbaugebiet Niederösterreich offen, welche die definierten Kriterien erfüllen. Anstellen kann jeder Weinerzeuger, Weingut, Winzergenossenschaft, Weinkellerei, ggf. auch Fachhändler (in Abstimmung mit dem Winzer, um Doppelanstellungen zu vermeiden) aus dem Weinanbaugebiet Niederösterreich
Für die Zulassung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- abgefüllte Weine, die aus einem einheitlichen Los stammen und mit endgültiger Etikette (gemäss nationalen Vorschriften) versehen
- die Weine müssen zum Zeitpunkt der Resultatbekanntgabe – September 2026 – für den Markt in Deutschland & Schweiz verfügbar sein.