Grundlage: Reglement für die Unterstützung von Vereinen 2023
 
Allgemeine Hinweise:
  • Eingabefrist: 31. Mai.
  • Dieses elektronische Antragsformular ist jährlich auszufüllen und der Kultur- und Sportkommission einzureichen.
  • Eine allfällige Auszahlung erfolgt gemäss Art. 22 im Folgejahr.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde (Art. 2).
  • Für Vereinsunterstützungsbeiträge im Sinne einer einmaligen ausserordentlichen Finanzhilfe (Art. 11) ist ein separates Antragsformular zu verwenden (hier ist der Link).

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