Gemeinde Utzenstorf

Gemeinde Utzenstorf: Antrag für Vereinsunterstützungsbeiträge
(ausserordentliche Finanzhilfe)

 
Allgemeine Hinweise:
  • Eingabefrist: 31. Mai.
  • Eine allfällige Auszahlung erfolgt gemäss Art. 22 im Folgejahr.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde (Art. 2).
  • Für Vereinsunterstützungsbeiträge im Sinne allgemeiner und besonderer Finanzhilfe (Art. 8-10 und 16-18) ist ein separates Antragsformular zu verwenden (hier ist der Link).
1.Antrag gilt für das Folgejahr ...(Erforderlich.)
Jahr
... hier bezeichnen: