Grundlage: Reglement für die Unterstützung von Vereinen 2023
 
Allgemeine Hinweise:
  • Eingabefrist: 31. Mai.
  • Eine allfällige Auszahlung erfolgt gemäss Art. 22 im Folgejahr.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde (Art. 2).
  • Für Vereinsunterstützungsbeiträge im Sinne allgemeiner und besonderer Finanzhilfe (Art. 8-10 und 16-18) ist ein separates Antragsformular zu verwenden (hier ist der Link).

T