Gemeinde Utzenstorf: Antrag für Vereinsunterstützungsbeiträge
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Allgemeine Hinweise:
- Eingabefrist: 31. Mai.
- Eine allfällige Auszahlung erfolgt gemäss Art. 22 im Folgejahr.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde (Art. 2).
- Für Vereinsunterstützungsbeiträge im Sinne allgemeiner und besonderer Finanzhilfe (Art. 8-10 und 16-18) ist ein separates Antragsformular zu verwenden (hier ist der Link).