
«Ehrungsfeier 2025» der Gemeinde Utzenstorf - Gruppe (Mannschaft/Verein) |
Anmeldeformular für Gruppe (Mannschaft/Verein)
Die Gemeinde Utzenstorf würdigt im Rahmen einer «Ehrungsfeier» Gruppen (Mannschaft/Verein). An dieser Feier werden aussergewöhnliche und überdurchschnittliche Erfolge, Verdienste und Leistungen gewürdigt. Die Ehrungen geben auch Gelegenheit zur Pflege des gemeinschaftlichen Gedankens in der Gemeinde. Sie bringen zum Ausdruck, dass die Gemeinde stolz auf die erbrachten Leistungen ist. Zudem werden Aktivitäten von Personen anerkannt, die mit ihrem Wirken und ihrem Einsatz den Namen Utzenstorf positiv nach aussen tragen. Die neue Ehrungsfeier wird von der Kultur- und Sportkommission (KSK) organisiert.
Voraussetzungen
Zu ehrende Gruppen (Mannschaften/Vereine) müssen ihren Sitz in Utzenstorf haben. Betriebe, Organisationen oder Institutionen müssen den Sitz in Utzenstorf haben.
Zu ehrende Gruppen (Mannschaften/Vereine) müssen ihren Sitz in Utzenstorf haben. Betriebe, Organisationen oder Institutionen müssen den Sitz in Utzenstorf haben.
Ehrungswürdige Leistungen
Verdiente Personen, Vereine, Betriebe, Organisationen und Institutionen, die sich mit besonders aussergewöhnlichen Leistungen in den Bereichen Soziales, Humanitäres, Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Tierschutz, Tierzucht, Kultur, Musik, Sport, Bildung, Politik, Innovationen, etc. ausgezeichnet haben.
Verdiente Personen, Vereine, Betriebe, Organisationen und Institutionen, die sich mit besonders aussergewöhnlichen Leistungen in den Bereichen Soziales, Humanitäres, Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Tierschutz, Tierzucht, Kultur, Musik, Sport, Bildung, Politik, Innovationen, etc. ausgezeichnet haben.
Zeitspanne
Die zu ehrende Leistung oder der zu ehrende Verdienst muss im vorangehenden Kalenderjahr 2024 (1. Januar bis 31. Dezember) erbracht worden sein. Bei langjährigen und aussergewöhnlichen Verdiensten wird dies über einen längeren Zeitraum hin betrachtet.
Die zu ehrende Leistung oder der zu ehrende Verdienst muss im vorangehenden Kalenderjahr 2024 (1. Januar bis 31. Dezember) erbracht worden sein. Bei langjährigen und aussergewöhnlichen Verdiensten wird dies über einen längeren Zeitraum hin betrachtet.
Anmeldefrist: bis spätestens am 30. April 2025