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Question Title

* 1. Regelmäßig wird vorgeschlagen, dass Erdgas über die Beimischung Grüner Gase einen Beitrag zur Dekarbonisierung oder Defossilisierung ohne die Umrüstung vorhandener Heizkessel leisten könne. Neben Biomethan wird dann auch Wasserstoff genannt. In welchem Umfang könnte die zurzeit vom Regelwerk abgedeckte Beimischung von 10 Vol.-% Wasserstoff die CO₂-Emissionen einer Gas-Heizung verringern?

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* 2. Durch die „Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ profitieren die Kunden in 178 Netzgebieten vom neuen Wälzungsmechanismus. Unter den nach Wälzungsbetrag TOP-15-Netzbetreibern beträgt 2025 die höchste Netzentgeltminderung für Haushaltkunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh/a

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* 3. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG, die ab dem 1. Januar 2024 technisch in Betrieb genommen werden, müssen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen. Darunter fallen beispielsweise Wärmepumpen-Heizungen mit einer elektrischen Nennleistungsaufnahme von mehr als 4,2 kW inklusive Heizstab und / oder Notheizung. Im Gegenzug profitieren sie von einem reduzierten Netznutzungsentgelt. Können Wärmepumpen-Heizungen mit einer geringeren Nennleistungsaufnahme freiwillig an der netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG teilnehmen?

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* 4. Anfang 2025 kostet Erdgas bei Neuverträgen für Haushaltskunden im bundesweiten Durchschnitt inklusive 1,2 Ct/kWh für die CO₂-Bepreisung rund 10 Ct/kWh. Der nationale CO₂-Preis (jeweils netto) steigt von 2021 mit 25 Euro/t voraussichtlich bis 2026 auf 65 Euro/t. Wenn er sich danach jährlich um nur 10 Euro/t erhöht, wie hoch sind dann ohne Inflationsbereinigung die CO₂-Kosten inklusive 19 % MwSt. bei einem Verbrauch von 100 kWh/(m² ∙ a) fossiles Erdgas bis 2040 (20 Jahre)?

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