Sehr geehrte Damen und Herren

Es freut uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, uns bei der Evaluation der Informationsvermittlung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Bezug auf die Nachweispflicht bei CITES-geschützten Tierarten zu unterstützen. Um einen Kontext für der Umfrage zu geben, bitten wir Sie den unten aufgeführten Text durchzulesen und erst dann den Fragebogen auszufüllen. Ein wichtiger Punkt ist, dass nur Personen den Fragebogen ausfüllen, welche CITES-geschützte Tiere halten oder züchten.

Selbstverständlich ist eine Teilnahme an der Umfrage freiwillig und anonym, zusätzlich bestätigen wir alle angegebenen Daten vertraulich zu behandeln.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES ist ein internationales Handelsübereinkommen, welches zum Ziel hat den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten nachhaltig zu regulieren. Momentan wird der internationale Handel von ca. 5‘000 Tierarten durch CITES überwacht und kontrolliert.
In der Schweiz gilt seit 2007 die Nachweispflicht für Halter von geschützten Tierarten nach den Anhängen I-III CITES. Einerseits bestätigen die dafür nötigen Dokumente dem Halter, dass seine Tiere legaler Herkunft sind und somit nicht der illegale Tierhandel unterstützt wird (Art. 10 Abs. 1 BGCITES); andererseits tragen sie zum Schutz der Wildbestände der geliebten Tierart bei. Seit dem Bundesgesetz CITES aus dem Jahr 2013 sind Halter zusätzlich dazu verpflichtet bei einer Abgabe solcher Tiere die nötigen Dokumente schriftlich mitzugeben, damit auch weiterhin ein Nachweis der legalen Herkunft möglich ist (Art. 10 Abs. 2 BGCITES). Wird bei einer Kontrolle jedoch festgestellt, dass keine gültigen Dokumente vorliegen oder der Nachweis des legalen Erwerbs fehlt, werden die Tiere von den Kontrollorganen beschlagnahmt und nach Ablauf einer Frist definitiv eingezogen, falls die erforderlichen Dokumente, bzw. der Nachweis nicht nachgereicht wurden (Artikel 28 VCITES).
Während dieser Kontrolltätigkeit wurde vermehrt festgestellt, dass Halter von CITES-pflichtigen Tieren sich einer Nachweispflicht entweder nicht bewusst sind oder ungenügend darüber informiert wurden. Aufgrund dieses möglichen Kenntnismangels über die Nachweispflicht soll nun mithilfe dieser Umfrage eruiert werden, inwiefern Halter von CITES-pflichtigen Tieren bereits von dieser Nachweispflicht in Kenntnis gesetzt worden sind und wenn ja, woher sie ihre Informationen erhalten haben. Damit kann abgeschätzt werden, ob das BLV genügend über die Nachweispflicht informiert hat, und falls nötig, wie Halter von CITES-pflichtigen Tieren in Zukunft besser erreicht werden könnten.

 
Weitere Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch oder kontaktieren Sie uns auf cites@blv.admin.ch
 
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