Zum 01.07.2025 wurde eine überarbeitete Fassung der QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik veröffentlicht, die Anforderungen für die Erbringung der CCTA enthält (siehe QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie). Hierzu zählt u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erkennen die Q2- oder Q3-Zusatzqualifizierung Herz-CT der AG Herz und Gefäße in aller Regel problemlos als gleichwertigen Nachweis zu diesem Kolloquium an (siehe Entscheidungserhebliche Gründe zur QS-Vereinbarung).

Um die Antragstellung für die Abrechnungsgenehmigung zur CCTA bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu erleichtern, bieten wir allen DRG-Mitgliedern – befristet bis zum 31.12.2025 – die Q1- und/oder Q2-Zusatzqualifizerung Herz-CT im Paket mit den erforderlichen Q-Kursen zu vergünstigten Preisen an. Außerdem finden zusätzliche Q2-Prüfungstermine statt.

Für die Bearbeitung der Anträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben wir die wesentlichen Informationen zur Zusatzqualifizierung Herz-CT hier zusammengefasst.

Hinweise zur Antragstellung
  • Ihr Antrag für die Q2-Zusatzqualifizierung kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Mitglied der DRG und der AG Herz und Gefäße sind.
  • Ihren Antrag können Sie nur absenden, wenn Sie die folgenden Nachweise hochladen: Facharztanerkennung Radiologie, Fachkunde Herz-CT und Nachweis der Untersuchungszahlen über das folgende Formblatt.
  • Bitte wählen Sie nachfolgend eines der beiden angebotenen Pakete aus. Die Zugangsdaten zum Q1- und/oder Q2-Kurs erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Antragstellung.
  • Zur Vereinbarung eines Prüfungstermins Q2-Herz-CT setzen wir uns nach der Prüfung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung.
  • Alle Informationen zu den vollständigen Zertifizierungsanforderungen finden Sie hier.

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