
Umfrage zum neuen Oberbegriff "Finanzberater*in" |
Es gibt eine neue gesetzliche Berufsbezeichnung für uns: Finanzberater*in - Wie finden Sie diese?
Mit der am 10.3. in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt: Den „Finanzberater“ bzw. die "Finanzberaterin".
Darunter fallen (vereinfacht dargestellt):
Darunter fallen (vereinfacht dargestellt):
- Versicherungsvermittler*innen
- Versicherungsunternehmen
- Banken
- Wertpapierfirmen
- Finanzanlagen- sowie Immobiliardarlehensvermittler*innen (§§ 34f und 34i Gewerbeordnung)
Wir möchten wissen, was Sie von dieser neuen Berufsbezeichnung halten. (Keine Sorge, die alten Bezeichnungen – „Versicherungsmakler*in etc. - können Sie auf jeden Fall weiter nutzen.)