Question Title

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Im Rahmen der Ausschusssitzung des Landesgremiums Außenhandel der Wirtschaftskammer Kärnten am 02.05.2022, wurde beantragt, ein Stimmungsbild unter den Mitgliedern einzuholen, um herauszufinden, ob die Grundumlage ab 2023 als fester Betrag ohne Staffelung nach Rechtsform ausgerichtet werden soll. Staffelung nach Rechtsform bedeutet, dass feste Beträge für juristische Personen grundsätzlich zu verdoppeln sind. Bei einem Entfall der Staffelung nach Rechtsform wäre es hinsichtlich der Grundumlage ab 2023 erforderlich, dass der feste Betrag pro zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte von zumindest EUR 110,00 auf zumindest EUR 180,00 erhöht wird, um eine Verringerung des Grundumlageaufkommens zu verhindern und die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung mit, welche Ausrichtung der Grundumlage des Landesgremiums Außenhandel der Wirtschaftskammer Kärnten Sie bevorzugen würden:

Es wird festgehalten, dass es sich hierbei lediglich um eine erste Erhebung eines grundsätzlichen Stimmungsbildes handelt. Die Beschlussfassung hinsichtlich der Grundumlage erfolgt im Rahmen der Fachgruppentagung.

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