Handelsgebräuche: Umfrage zu Anhang A - Rauspund

Im Zuge der Neufeststellung der TG, Anhang A wurde festgestellt, dass die in der Fassung 1985 gegebene Qualität von Rauspund teilweise nicht mit dem Angebot auf dem Markt übereinstimmt. Bei verschiedenen Herstellern und Händlern wird z. B. auch Rauspund nach Güteklassen angeboten. In folgender Umfrage möchten wir klären, wie gegenwärtig produzierte und gehandelte Qualitäten von Rauspund in den TG wiedergegeben werden sollen.
1.Bitte geben Sie den Namen Ihres Unternehmens an(Erforderlich.)
2.Nach welchen Qualitätsvorgaben produzieren/handeln Sie Rauspund?

(Mehrfachnennungen möglich)
3.Wenn Sie Rauspund nach TG produzieren/handeln: Sind die Angaben zu Rauspund in den TG, Fassung 1985 noch gebräuchlich oder wird Rauspund zwischenzeitlich auch in Zifferngüteklassen nach TG, z. B. „GKL II/III“ gehandelt?

Angaben, Fassung 1985:

Rauspund
Normallänge 2 m – 6 m, erzeugt aus Brettern, Breite ≥ 8 cm.
Vermessungsart: stückweise, mit Feder in Millimetern.
Die Ware darf:
—  farbig – bei Kiefer blau – sein;
—  große Äste – auch lose oder ausgeschlagene;
—  Harzgallen;
—  mittelgroße Baumkante; Risse ≤ 1/3 der Brettlänge;
—  Insektenfraß haben.
4.Haben Sie noch weitere Kommentare oder Ergänzungen?