Abschaffung der Mitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es seit einigen Monaten Bestrebungen, Bewohnerbeiräte bzw. Fürsprecher in stationären Einrichtungen abzuschaffen. Die Regelungen der geltenden Mitwirkungsverordnung sollen ersatzlos gestrichen werden.

Wie ist Ihre Meinung zu dieser Gesetzessinitiative?

Ihre Einschätzung hilft uns, Stellung zu beziehen und die Interessen der Betroffen in die politische Diskussion einzubringen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns drei Minuten Ihrer Zeit geben und sich an unserer Umfrage beteiligen. Selbstverständlich werden Ihre Antworten anonym behandelt.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Ihr BIVA-Pflegeschutzbund
1.Ist Ihnen bekannt, dass in jeder Einrichtung der Altenhilfe sowie der Eingliederungshilfe in regelmäßigen Abständen ein Bewohnerbeirat gewählt bzw. bei Nicht-Zustandekommen einer Wahl ein Fürsprecher eingesetzt werden muss?
2.Durch Beiräte oder Fürsprecher werden die Interessen der Bewohner und An- und Zugehörige bei Fragen des Zusammenlebens, Alltags- und Freizeitgestaltung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Entgeltänderungen, Verpflegung u.v.m. gegenüber den Einrichtungen vertreten.
Was meinen Sie, wie wichtig ist eine solche Vertretungsmöglichkeit?
3.Soll die Möglichkeit einer Heimmitwirkung grundsätzlich erhalten bleiben?(Erforderlich.)
4.Die Umsetzung der Mitwirkung wird oft kritisiert. Welchen der folgenden Kritikpunkte würden Sie zustimmen?
Mehrfachantworten möglich
5.Welche Maßnahmen würden Ihrer Meinung nach dazu führen, dass die Mitwirkung in den Einrichtungen besser umgesetzt werden kann?
6.Hatten oder haben Sie selbst eines der folgenden Ehrenämter inne?
7.In welchem Bundesland befindet sich die Einrichtung?(Erforderlich.)
8.Möchten Sie uns einen Kommentar zu der Gesetzesänderung geben?
Aktueller Fortschritt,
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