Die geplante Bürgergeldreform (RefE des BMAS, Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 10.11.2025) sieht umfangreiche Möglichkeiten der Sanktionierung vor, wenn Leistungsberechtigte Termine im Jobcenter versäumen, Kurse abbrechen oder Eigenbemühungen nicht adäquat nachweisen. Die Kürzungen bei Meldeversäumnissen werden bis zur vollständigen Einstellung der Leistungen verschärft.
Damit werden solche Verstöße auf individuelle Motivationsprobleme oder gar Charakterdefizite der Leistungsberechtigten verkürzt – obwohl Studie zeigen, dass insbesondere gesundheitliche und psychische Probleme die Arbeitsaufnahme und die verlässliche Kommunikation mit dem Jobcenter behindern. Gerade Menschen mit psychischen Problemen sind vom Umgang mit Behörden oft massiv überfordert (s. IAB-Forschungsbericht 17/2022).
Diese Maßnahmen halten wir für nicht zielführend, sie verstärken nur die Probleme und Ängste der Betroffenen. Kinder von psychisch belasteten Bürgergeldempfänger*innen, die mit Sanktionen belegt werden, leiden ebenfalls und können schlimmstenfalls bis in die Obdachlosigkeit getrieben werden, denn es ist auch möglich, die Wohnkostenübernahme zu streichen. Die von Seiten des Staates geplanten Sanktionen können damit das Kindeswohl gefährden!
Darum spricht sich das Bündnis KipsFam nachdrücklich gegen kontraproduktive und radikale Sanktionen aus, die psychisch erkrankte Menschen und ihre Kinder weiter in die Armut und Verelendung treiben. Stattdessen muss an den Vermittlungshemmnissen konstruktiv, individuell und familienorientiert gearbeitet werden. Dabei sind die Auswirkungen auf im Haushalt lebende Kinder unbedingt zu bedenken. Ihr Schutz muss sichergestellt und ihre Rechte müssen gewahrt werden!