9% of survey complete.
AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten
Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß
(vormals Arbeitsgruppe Stalkingforschung Technische Universität Darmstadt)



Sehr geehrte Teilnehmerin sehr geehrter Teilnehmer,


Im Jahre 2011 führten wir eine Umfrage zur  Wirksamkeit des Stalking-Paragraphen 238 StGB in seiner damaligen Fassung vom März 2007 durch.

Inzwischen ist am 1.Oktober 2021 die jetzt gültige Fassung des § 238 StGB  in Kraft getreten. Hat die Regelung eine weitere Verbesserung zum Schutz von Stalking-Opfern erbracht?

Wir möchten nun herausfinden, wie die derzeitige Gesetzeslage bei Ihnen ankommt und welche Erfahrungen Sie mit dem neuen Paragraphen 238 gemacht haben.

Die Rechtssprechung zum §238 StGB (Nachstellung) ist in Deutschland noch sehr uneinheitlich und viele Anzeigen von Betroffenen werden nicht weiter verfolgt.

Mit unserer Untersuchung möchten wir deshalb auch dazu beitragen, dass sich Stalkingopfer zukünftig besser Gehör verschaffen können.

Wir freuen uns, wenn Sie uns Kritik, Anregungen und Wünsche am Ende des Fragebogens mitteilen.

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, Ihre Anonymität ist jederzeit gewährleistet und es können keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person getroffen werden.

Die wichtigsten Ergebnisse werden  auf unserer Homepage
http://www.afpg-online.de einzusehen sein.

Die Bearbeitung des Fragebogens wird ca. 20 bis 30 Minuten in Anspruch nehmen.

Bitte beantworten Sie alle Fragen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen alles Gute.

Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß

T