Informationen zur Rückvergütung

1) Gemäß Anhang II des GAV vom 1. Januar 2025 haben die Mitglieder der vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbände Anspruch auf Rückvergütung der ihnen durch den Arbeitgeber in Abzug gebrachten Vollzugskostenbeiträge (bei einer Vollzeitanstellung CHF 12.00/ Monat, CHF 144.00/ Jahr).

2) Die Rückvergütung erfolgt durch die PK-Zahntechnik. Bei Fragen können Sie sich jedoch an die Geschäftsstelle der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung wenden.

3) Die Mitglieder der SZV werden gebeten, ihren Anspruch auf Rückvergütung mit nachfolgendem Formular geltend zu machen ( Wichtig: Der SZV-Mitgliederbeitrag muss bezahlt sein ). Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.

4) Die Auszahlung erfolgt kostenlos auf das Post- oder das Bankkonto des Antragstellers. Ist kein Post- oder Bankkonto vorhanden, müssen die Kosten für die Zahlungsanweisung in Abzug gebracht werden. (bis Fr. 100.- = Fr. 6.50; über Fr. 100.- = Fr. 7.50)

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