Informationen zur Rückvergütung

1) Gemäss Anhang II des GAV vom 1. Januar 2012 haben die Mitglieder der vertrags-schliessenden Arbeitnehmerverbände Anspruch auf Rückvergütung der ihnen durch den Arbeitgeber in Abzug gebrachten Vollzugskostenbeiträge (bei einer Vollzeitanstellung CHF 12.00/ Monat, CHF 144.00/ Jahr).

2) Die Rückvergütung erfolgt durch die PK-Zahntechnik. Bei Fragen können Sie jedoch die Geschäftsstelle der Schweizerischen Zahntechniker-Vereinigung kontaktieren.

3) Die Mitglieder der SZV sind gebeten, ihren Anspruch auf Rückvergütung mit nachfolgendem Formular geltend zu machen (Wichtig: Der SZV-Mitgliederbeitrag muss bezahlt sein). Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.

4) Die Auszahlung erfolgt kostenlos auf das Post- oder das Bankkonto des Antragstellers. Ist kein Post- oder Bankkonto vorhanden, müssen die Kosten für die Zahlungsanweisung in Abzug gebracht werden. (bis Fr. 100.- = Fr. 6.50; über Fr. 100.- = Fr. 7.50)

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