Einführung

Der Begriff „Museum“ ist in Österreich rechtlich nicht geschützt. Jede Institution darf sich als Museum bezeichnen, auch wenn sie sich nicht an den Ethischen Richtlinien von ICOM – International Council of Museums (Fassung 2010) orientiert. ICOM definiert das Museum als „a not-for-profit, permanent institution in the service of society that researches, collects, conserves, interprets and exhibits tangible and intangible heritage. Open to the public, accessible and inclusive, museums foster diversity and sustainability. They operate and communicate ethically, professionally and with the participation of communities, offering varied experiences for education, enjoyment, reflection and knowledge sharing“ (2022).

Die Museumsregistrierung wurde als Qualitätssicherung 2014 von den in den Bundesländern mit Museumsangelegenheiten beschäftigten Institutionen eingeführt, da der Begriff „Museum“ in Österreich rechtlich nicht geschützt ist.
Es ist eine Selbstverpflichtung jedes Museums und jeder Mitarbeiterin/jedes Mitarbeiters, sich an die Ethischen Richtlinien von ICOM – International Council of Museums zu binden und diese in der täglichen Museumsarbeit bewusst und mit Sorgfalt anzuwenden.
Die Museumsregistrierung stellt die unterste Qualitätsstufe, das Österreichische Museumsgütesiegel die höchste Qualitätsstufe dar.

Die Liste registrierter Museen ist Basis der von Statistik Austria durchgeführten Museumsstatistik sowie Grundlage und Orientierungshilfe für Behörden und Entscheidungsträger, um Institutionen als Museen anzuerkennen. Außerdem ist die Museumsregistrierung ein erstes Qualitätskriterium für museales Arbeiten und die Grundlage für die Erlangung des Österreichischen Museumsgütesiegels.

Service und Netzwerkarbeit der mit Museumsangelegenheiten befassten Stellen in Österreich stehen nicht nur registrierten Museen zur Verfügung, sondern auch jenen Institutionen, die kein Museum sind [1] und somit andere Zielsetzungen verfolgen, aber ebenso wertvolle Kulturvermittlungsarbeit in der Region leisten.

Die Museumsregistrierung wird alle drei bis fünf Jahre wiederholt.


[1] Dazu zählen Privatmuseen ohne dauerhaft rechtliche Absicherung; Denkmäler; Einrichtungen mit nur zeitlich begrenzten Ausstellungen; Science Center; Besucher:innenzentren (z. B. Natur- und Tierparke ohne eigene Sammlung); konzeptionslose Ansammlungen verschiedenartiger Objekte ohne fachbezogenen Hintergrund; gleichartige Objektansammlungen ohne fachbezogenen Hintergrund oder ohne Bildungsfunktion; fachbezogene, aber nicht zuletzt einem kommerziellen Zweck dienende Verkaufsschauen; rein didaktischen oder informativen Zwecken dienende Ausstellungen ohne Sammlung als fachbezogenen Hintergrund und ohne fachliche oder wissenschaftliche Betreuung bzw. Bearbeitung der Objekte; rein wissenschaftliche Sammlungen, die nicht regelmäßig der Öffentlichkeit zur Besichtigung zugänglich sind.

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