Einführung

Die Museumsregistrierung wurde als Qualitätssicherung 2014 von den in den Bundesländern mit Museumsangelegenheiten befassten Institutionen eingeführt, da der Begriff „Museum“ in Österreich rechtlich nicht geschützt ist. Jede Institution darf sich als Museum bezeichnen, auch wenn sich das Museumsteam nicht an den Ethischen Richtlinien von ICOM orientieren.

Die Liste registrierter Museen ist Basis der von Statistik Austria durchgeführten Museumsstatistik sowie Grundlage und Orientierungshilfe für Behörden und Entscheidungsträger, um Institutionen als Museen anzuerkennen. Außerdem ist die Museumsregistrierung ein erstes Qualitätskriterium für museales Arbeiten und die Grundlage für die Erlangung des Österreichischen Museumsgütesiegels.

Die Museumsregistrierung ist für fünf Jahre gültig.

T