Die neue Verordnung MSBFS 2020:1 ermöglicht ab dem 1. August 2020 die gemeinsame Lagerung von entzündbaren Gasen und brennbaren Flüssigkeiten.
Sie möchten solche Gefahrstoffe ab sofort auch gerne gemeinsam und platzsparend in Ihren Verkaufsräumen präsentieren?
Finden Sie heraus, ob Ihre eingesetzten Sicherheitsschränke die neuen Voraussetzungen nach der Methode SP2369 Version 6 für eine rechtskonforme Lagerung erfüllen oder Sie Maßnahmen ergreifen müssen.
Unser Schnellcheck unterstützt Sie bei der Prüfung - es dauert nur 2 Minuten!
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