FRAGE DES MONATS - August 2025
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1.
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll sicherstellen, dass importierte Waren mit den gleichen CO2-Kosten belastet werden wie in der EU produzierte Waren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Klimaziele der EU zu erreichen. Die Übergangsphase begann am 1. Oktober 2023 und soll bis zum 31. Dezember 2025 dauern. In dieser Phase müssen Importeure von betroffenen Waren wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität, quartalsweise Berichte über die in ihren Produkten enthaltenen CO2-Emissionen erstellen. Ab 2026 startet dann der Echtbetrieb.
Glauben Sie, dass das Gesetz fristgesetzt zum 01.01.2026 umgesetzt wird:
(Erforderlich.)
ja, CBAM kommt zum 01.01.2026
nein, CBAM kommt nicht zum 01.01.2026
unentschlossen, weiß nicht
2.
Wie beurteilen Sie die CBAM-Verordnung persönlich?
die CBAM-Verordnung ist sinnvoll
die CBAM-Verordnung ist grundsätzlich sinnvoll, muss aber deutlich vereinfacht werden
die CBAM-Verordnung ist grundsätzlich sinnvoll, aber belastet kleine/mittlere Unternehmen besonders stark
nein, die CBAM-Verordnung ist ein Bürokratie-Monster
ich bin gegen die CBAM-Verordnung
Sonstiges (bitte angeben)