FRAGE DES MONATS - August 2025 Question Title * 1. CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll sicherstellen, dass importierte Waren mit den gleichen CO2-Kosten belastet werden wie in der EU produzierte Waren, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Klimaziele der EU zu erreichen. Die Übergangsphase begann am 1. Oktober 2023 und soll bis zum 31. Dezember 2025 dauern. In dieser Phase müssen Importeure von betroffenen Waren wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität, quartalsweise Berichte über die in ihren Produkten enthaltenen CO2-Emissionen erstellen. Ab 2026 startet dann der Echtbetrieb.Glauben Sie, dass das Gesetz fristgesetzt zum 01.01.2026 umgesetzt wird: ja, CBAM kommt zum 01.01.2026 nein, CBAM kommt nicht zum 01.01.2026 unentschlossen, weiß nicht Question Title * 2. Wie beurteilen Sie die CBAM-Verordnung persönlich? die CBAM-Verordnung ist sinnvoll die CBAM-Verordnung ist grundsätzlich sinnvoll, muss aber deutlich vereinfacht werden die CBAM-Verordnung ist grundsätzlich sinnvoll, aber belastet kleine/mittlere Unternehmen besonders stark nein, die CBAM-Verordnung ist ein Bürokratie-Monster ich bin gegen die CBAM-Verordnung Sonstiges (bitte angeben) Fertig