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Erfassung von negativen Entscheidungen des MDK im Kontext psychotherapeutischer Behandlungen |
Sammlung von Einzelfällen als Grundlage für weitere berufspolitische Schritte
Immer wieder gibt es die Rückmeldung, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Übernahme der Kosten für eine außervertragliche Psychotherapie (Kostenerstattung) oder psychotherapeutisch verordnete Maßnahmen ablehnt, obwohl die Behandlung indiziert und die formalen Kriterien erfüllt sind.
Um auf Landes- und Bundesebene berufspolitisch aktiv werden zu können, reichen einzelne Fälle leider nicht. Darum rufen Sie - alle ambulant tätigen Psychotheapeutinnen und Therapeuten - auf, Ihre Erfahrungen mitzuteilen, damit wir mit den aggregierten Daten eine Grundlage für etwaige Verhandlungen und öffentlichkeitswirksame Schritte haben.
Wir hoffen auf rege Beteiligung und danken vorab.
Ihr VPP-Vorstand