
Übersetzung von IHK-Prüfungszeugnissen |
Ihre persönlichen Erfahrungen
Wenn Sie Ihre Aus- oder Fortbildung bei einer IHK abgeschlossen haben, haben Sie seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vom 01.04.2005 Rechtsanspruch auf eine englisch- und/oder französischsprachige Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses. Das kommt Ihnen insbesondere dann zugute, wenn Sie sich im Ausland oder bei einem internationalen Unternehmen bewerben möchten. Sollten Sie Ihre Prüfung vor April 2015 absolviert haben, verfügen Sie leider über keinen rechtlichen Anspruch. Sie können dann jedoch mithilfe des BVBC-Empfehlungsschreibens an die Kulanz Ihrer zuständigen IHK appellieren.
Weil in Deutschland über 70 eigenständige Industrie- und Handelskammern existieren, machen BVBC-Mitglieder und Interessenten ganz unterschiedliche Erfahrungen. Mit Ihrer Teilnahme an der folgenden Umfrage können Sie uns jetzt helfen, einen besseren Überblick zu gewinnen. So können wir uns jetzt und auch in Zukunft noch besser für Sie und Ihre Anliegen einsetzen.
- Die Umfrage erfolgt anonym, es werden keine persönlichen Daten abgefragt.
- Zur Beantwortung benötigen Sie etwa zwei Minuten Zeit.
Vielen Dank für Ihren Einsatz.