Einleitung

Befragung zu Ihren Erfahrungen mit der Umsetzung der Allergeninformation sowie zu allergischen Reaktionen bei unverpackten Lebensmitteln zur Rückmeldung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Liebe Lebensmittallergiker und Eltern von betroffenen Kindern,

Seit Dezember 2014 muss die Lebensmittelinformations-Verordnung umgesetzt sein,  die u.a. vorschreibt, dass nun auch für Anbieter loser Ware eine verpflichtende Allergeninformation besteht. Deutschland hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht national zu regeln auf welche Art und Weise, also WIE die Allergeninformation gegeben werden muss. Diese Regelung sieht wie folgt aus:

Information zur losen Waren muss vor Kaufabschluss erfolgen und kann auf folgende Art und Weise zur Verfügung gestellt werden:
a) auf einem Schild auf / an dem Lebensmittel
b) auf Speise- / Getränkekarte oder in Preisverzeichnissen (hier auch mit Fußnoten)
c) durch einen Aushang in der Verkaufsstätte
d) durch sonstige schriftliche (z.B. Kladde) oder elektronische Informationsange-
    bote
(z.B. Computerterminal) - sofern die Angaben für Verbraucher unmittelbar und
    leicht zugänglich sind. Es muss ein schriftlicher Hinweis erfolgen wie die
    Allergeninformation bereitgestellt wird
e) mündlich, unter Voraussetzung, dass
      1.) die Information auf Nachfrage des Verbrauchers unverzüglich erfolgt
      2.) eine schriftliche Aufzeichnung zu allergenen Zutaten in den angebotenen
           Lebensmitteln vorliegt und Verbrauchern leicht zugänglich ist
      3.) ein Hinweis im Laden erfolgt, dass eine mündliche Auskunft zu Allergenen
           gegeben wird UND eine schriftliche Aufzeichnung auf Nachfrage zugäng
           lich ist.

Am 30. Mai findet eine Sitzung im BMEL statt, bei der wir gerne eine aktuelle Rückmeldung aus Ihrer Sicht zur Umsetzung der verpflichtenden Allergeninformation geben würden. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht, findet eine Umsetzung statt und wenn ja wie? Ist dies hilfreich für Sie oder wünschen Sie Änderungen? Haben Sie im Laufe des letzten Jahres allergische Reaktionen auf lose Ware erlebt - und wenn ja, war in diesen Fällen ein Kennzeichnung vorhanden oder nicht?

Sollten mehrere Personen in Ihrem Haushalt betroffen sein, so können Sie für jeden Betroffenen einen eigenen Fragebogen ausfüllen. Die Beantwortung dauert ca. 15-20 Minuten. Bitte geben Sie hierbei nur vom  Arzt diagnostizierte Allergien an.

Da die Deklarationspflicht für Allergene keine Unverträglichkeiten wie Fructose-Malabsorption oder Histaminintoleranz umfasst, möchten wir darauf hinweisen, dass der Fragebogen für diese Krankheitsbilder NICHT geeignet ist und bitten bei ausschließlichem Vorliegen einer dieser Erkrankungen daher von einer Teilnahme an der Befragung abzusehen.

Es handelt sich um eine anonyme Befragung. Es können keinerlei Rückschlüsse auf die Person gezogen werden, da eine Übermittlung von personenbezogenen Daten nicht stattfindet.

Vielen Dank für Ihre zahlreiche Teilnahme (wenn möglich bis zum 28. Mai!)  Rückmeldungen und Teilnahme ist auch danach noch möglich.

Ihr Team vom Deutschen Allergie- und Asthmabund

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