Novelle des Tierarzneimittelgesetzes |
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Eine Meldung der antibiotischen Behandlungen von Pferden (elektronische Eintragung in die HIT- Datenbank) ist nach EU-Recht beschlossen. Die Meldungen müssen für 2025 im Januar 2026 vorgenommen werden, d.h. 2025 müssen die Daten bereits erfasst werden.
Bei der Novelle des TAMG geht es um die Ausgestaltung des EU-Rechts in Deutschland. Soll es lediglich zur Meldung von Jahresverbrauchsmengen kommen oder wird auch beim Pferd die Einzeltiermeldung eingeführt, was über die EU-Regelung hinausgehen würde?
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: