Ihre Einschätzung: Innovationen in der öffentlichen Hand

Nach dem Videostatement von Ltd. BDir. Dipl.-Ing. Marc Rauhut interessiert uns Ihre Einschätzung. Bitte bewerten Sie die folgenden Aussagen.
1.Wie beurteilen Sie die folgenden Aussagen?
Stimme voll zu
Stimmer eher zu
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Kann ich nicht beurteilen
Zur Praxiserprobung von Innovationen sollte eine Aufweichung der Gewährleistungsregelungen möglich sein.
Innovationen eines einzelnen Anbieters „Monopolist“ dürfen unabhängig von der Güte des Produkts in öffentlichen Ausschreibungen nicht abgefragt werden.
Die öffentliche Hand darf keinerlei Risiko für die Erprobung neuartiger Bauweisen übernehmen.
Die öffentliche Hand darf nur Produkte oder Bauweisen umsetzen, die in Regelwerken oder Normen beschrieben sind.
Innovationen dürfen im Einkauf mehr kosten, wenn sie einen Mehrwert bringen.