EUDR, Sorgfaltserklärungen und Referenznummern - Kenntnis über Lagerbestand
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1.
Als KMU-Händler können Sie freiwillig eine Sorgfaltserklärung (SE) abgeben, unter anderem um die Vorlieferanten in der Lieferkette zu verschleiern und ein einfaches Management der Referenznummern zu ermöglichen. Dafür übernimmt man allerdings die Verantwortung, dass die Ware EUDR-konform ist. Alternativ müssten die jeweils zutreffenden Referenznummern je Handelsvorgang weitergegeben werden.
Was ist für Sie wichtiger?
(Erforderlich.)
Lieferantenschutz & einfaches Nummernhandling (bei Abgabe einer SE)
Haftungsausschluss (ohne Abgabe einer SE)
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2.
Ist Ihnen Ihr tagesaktueller Lagerbestand bekannt (z. B. in Stück, m³, m² etc.)? Dabei ist es unerheblich, ob über das Warenwirtschaftssystem / ERP oder sonstige Aufzeichnungen.
(Erforderlich.)
JA, über ERP
JA, aber NICHT über das ERP
NEIN
Sonstige Hinweise / Informationen (bitte angeben)
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3.
Ist es für Sie problematisch, wenn Ihre Kunden Ihren Gesamt-Lagerbestand (aufgeteilt nach Produktkategorie, z. B. Schnittholz, Sperrholz, Spanplatten) kennen?
(Erforderlich.)
JA
NEIN
4.
Welches Warenwirtschaftssystem / ERP verwenden Sie?