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Krankenhausapotheker und Mitglieder des multidisziplinären Teams - wie Krankenschwestern, Krankenpfleger, Pharmazeutisch-technische Assistenten und andere - haben bei ihrer täglichen Arbeit mit gefährlichen Arzneimitteln zu tun. Der sichere Umgang mit diesen Arzneimitteln ist von größter Bedeutung für die Sicherheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Patienten, die mit diesen Arzneimitteln behandelt werden. Ihre Einstufung spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung geeigneter Handhabungsverfahren. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten gibt es in Europa jedoch keine einzige Stelle, die sich ähnlich wie das Nationale Institut für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health) mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Klassifizierung gefährlicher Arzneimittel befasst.
 
Um die Klassifizierungslandschaft für gefährliche Arzneimittel in Europa besser zu verstehen, hat die Europäische Vereinigung der Krankenhausapotheker (EAHP - European Association of Hospital Pharmacists) eine Special Interest Group (SIG) zu gefährlichen Arzneimitteln eingerichtet, die mithilfe dieser Umfrage weitere Informationen für ihre Arbeit sucht.
 
Wir danken allen Leitern der Krankenhausapotheke für die Teilnahme an der EAHP-Umfrage zu gefährlichen Arzneimitteln.
 
Es dauert etwa 20 bis 25 Minuten, die Umfrage auszufüllen.
 
Diese Umfrage wird am 10. Oktober 2021 geschlossen.
 
Da es keine europäische Definition des Begriffs "gefährliches Arzneimittel" gibt, behält sich die SIG der EAHP das Recht vor, eine Definition vorzuschlagen, die sich aus der Arbeit der Gruppe ergibt.
 
Die in dieser Umfrage verwendete Definition des Begriffs "gefährliches Arzneimittel" ist eine Abwandlung der von NIOSH verwendeten Definition, die aufgrund ihrer Bekanntheit gewählt wurde:
 
Arzneimittel werden als gefährlich eingestuft, wenn sie eines der folgenden fünf Merkmale aufweisen, unabhängig von der vorgeschlagenen Formulierung und dem empfohlenen Verabreichungsweg

  • Genotoxizität, d. h. die Fähigkeit, eine Veränderung oder Mutation des genetischen Materials zu verursachen; ein Mutagen.
  • Karzinogenität, d. h. die Fähigkeit, beim Menschen, bei Tiermodellen oder bei beiden Krebs zu erzeugen; ein Karzinogen
  • Teratogenität oder Entwicklungstoxizität: die Fähigkeit, die normale Entwicklung vor oder nach der Geburt zu beeinträchtigen.
  • Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit.
  • Schwere Organtoxizität bei niedrigen Dosen beim Menschen oder in Tiermodellen. 
 
Hinweis: Dies gilt auch für Arzneimittel, die nicht zerkleinert werden sollten, aber von einer medizinischen Fachkraft im heimischen Umfeld zerkleinert werden.
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