Der Gemeinderat hat bei der Festlegung der Legislaturziele beschlossen, das Organisationsreglement einer Totalrevision zu unterziehen. Ziele der Revision sind, die Strukturen zu überprüfen und das Organisationsreglement an die aktuell geltenden übergeordneten Bestimmungen anzupassen. Den Arbeiten wurde deshalb das Musterreglement des Kantons zugrunde gelegt.
Die vom Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission, welche sich aus Vertretern der Parteien, des Gemeinderates und der Verwaltung zusammensetzt, hat die Revisionsarbeiten nach den Sommerferien an die Hand genommen. In einem ersten Schritt wurden die inhaltlichen Kernfragen diskutiert und den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Auf dieser Basis wurde der Entwurf des total revidierten Organisationsreglements erarbeitet und vom Gemeinderat am 21. Januar 2019 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Vor den Sommerferien werden die Mitwirkungseingaben ausgewertet und der Reglementsentwurf soweit nötig angepasst. Das Organisationsreglement soll der Gemeindeversammlung vom Dezember 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit Ausnahme der Kommissionsbestimmungen in Anhang I, soll das Reglement auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Anhang I dagegen tritt erst auf den Beginn der neuen Legislatur bzw. per 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Gemeinderat hat entschieden, zu wichtigen Fragen konkrete Fragestellungen zu formulieren, was die Interpretation der Mitwirkungseingaben erleichtert. Dazu dienen die Felder ja, eher ja, eher nein, nein und weiss nicht. Im Bemerkungsfeld kann die Meinungsäusserung kommentiert und erläutert werden. Dies ist insbesondere bei Fragen, welche mit nein oder eher nein beantwortet werden, für die Meinungsbildung bei der Entwurfsbereinigung hilfreich. Selbstverständlich können nach der letzten Frage auch Eingaben zu Reglementsinhalten gemacht werden, zu welchen keine konkreten Fragestellungen formuliert wurden.
Dauer der Vernehmlassung: 30. Januar bis 31. März 2019