FINANZIELLES
Die Summe, für die Max den Betrieb zum Kauf anbietet, beträgt 300.000 €. Für Gründungsaufwendungen, Nebenkosten und anstehende Investitionen für die Übernahme und Transformation der Rechtsform planen wir mit knapp 100.000 €. Für eine erfolgreiche Finanzierung dieses Vorhabens sehen wir folgende Gelingensbedingungen:
- Ein Großteil der oben genannten benötigten Mittel für Kauf und Gründung stammt aus Reihen der aktiven Bauerngärtner*innen und wird in Form von Genossenschaftsanteilen bereitgestellt.
- Wir finden einen Mindestbeitrag, der für alle anschlussfähig ist. Niemand tritt aus dem bauerngarten aus, weil er*sie sich den Genossenschaftsbeitrag nicht leisten kann.
- Jede*r Bauerngärtner*in beschäftigt sich ernsthaft mit den eigenen Möglichkeiten und der eigenen Bereitschaft, sich finanziell in das Vorhaben einzubringen.
- Wir finden einen guten Mittelweg zwischen fairer Lastenverteilung und der Anerkennung sehr unterschiedlicher finanzieller Voraussetzungen unter den Bauerngärtner*innen.
ANTEILSGESTALTUNG - SZENARIEN- Wenn wir Gründungskosten und Kaufpreis gleichmäßig auf alle 850 Parzellenbucher*innen aufteilen, wären das im Schnitt 466 € pro Person.
- Ein Solidarausgleich kann einen sehr großen Hebel haben. Wenn z.B. 100 Personen bereit wären, 2000 € einzulegen könnten wir einen niedrigen Mindestbeitrag von 50 oder 100 € vereinbaren.
- Ein sehr geringe Bereitschaft Anteile zu zeichnen kann die Genossenschaft in Frage stellen.
- Eine mäßig hohe Bereitschaft führt zu deutlich teureren Finanzierungsmitteln wie Bankdarlehen.
UMGANG MIT DEN ERGEBNISSENDie Ergebnisse der Umfrage werden wir euch vorstellen und für uns als Orgateam einordnen und - wenn uns das möglich ist - eine klare Empfehlung aussprechen, wie wir als bauerngarten-Gemeinschaft damit umgehen sollten.
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ABFRAGE DER ANTEILSHÖHE UND DEINER BEREITSCHAFT SICH FINANZIELL EINZUBRINGENJetzt fragen wir dich konkret nach deiner Vorstellung und deiner Bereitschaft, dich finanziell in die Genossenschaftsgründung einzubringen. Vergiss nicht, dass die Einlage in die Genossenschaft einmalig anfällt, sie bei Austritt/Kündigung wiedererstattet wird, und zusätzlich zum Saisonbeitrag gezahlt wird.