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Herzlich Willkommen!

Diese anonymisierte Umfrage dient dem Ziel, einen Überblick über die Nutzung des Jugendurlaubs zu bekommen und so Hürden in der Gewährung des Rechts auf Jugendurlaub zwischen jungen engagierten Angestellten und Arbeitgebenden abzubauen. Herzlichen Dank, dass Sie sich dafür Zeit nehmen.
Zur Info: Das Recht auf Jugendurlaub ist seit 1992 im Schweizer Obligationenrecht (OR 329e) verankert. Es gewährt allen Arbeitnehmenden unter 30 Jahren fünf Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr für freiwilliges Engagement im Jugendbereich. Der Jugendurlaub ist eine Win-Win-Situation für Arbeitgebende und Angestellte. Freiwilligenarbeit vermittelt wichtige persönliche, soziale, fachliche und organisatorische Kompetenzen: Junge Menschen lernen Projekte zu koordinieren, entwickeln Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist, lernen mit Stress umzugehen und nehmen an verschiedenen Weiterbildungen teil. Diese Kompetenzen wirken sich auch im Berufsleben positiv aus. Wir sind überzeugt: Engagierte Bürger:innen sind auch engagierte Angestellte.




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