Die Kontaktdaten werden zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen nach Artikel 33 EpG erhoben und der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet.

Die erhobenen Kontaktdaten werden zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und werden bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet.
 

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